Unterhaltsvertrag

Im Unterhaltsvertrag regeln unverheiratete Eltern die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils gegenüber dem gemeinsamen Kind.

Der Unterhaltsvertrag wird zwischen dem sorgeberechtigten Elternteil als Vertreter des Kindes und dem unterhaltspflichtigen Elternteil abgeschlossen. Für die Bemessung des Unterhalts werden die gleichen Massstäbe angewendet wie bei einer Trennung oder Scheidung. Der Unterhaltsvertrag wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt.

Für Fragen rund um den Kindesunterhalt und Unterhaltsvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung von Eltern in Unterhaltsfragen
  • Berechnung eines angemessenen Kindesunterhaltsbeitrags
  • Gestaltung von Unterhaltsverträgen und Vorbereiten der Genehmigung durch die KESB
  • Beratung und Mediation in Konfliktsituationen