Interessenausgleich im Eigental

Die Eigentalstrasse war bis anhin eine wichtige und vielbefahrene Ausweichroute. Gleichzeitig liegt das Eigental in verschiedenen Naturschutzinventaren des Bundes. Die Bewilligung für die unaufschiebbare Sanierung für die Strasse wurde deshalb von allen wesentlichen Naturschutzorganisationen ebenso hart bekämpft wurde, wie sie vom Gewerbe gefordert wurde. Das Rechtsmittelverfahren führte zu einem Null-Entscheid.

In der Folge führten Kanton und die drei Standortgemeinden Kloten, Nürensdorf und Oberembrach ein Mediationsverfahren mit vier kantonalen Amtsstellen, 6 Gemeinden, einem Landeigentümer und 10 Interessenorganisationen durch.

Mit drei Treffen gelang es, unter den Teilnehmenden nach der Vorstellung der rechtlichen und planerischen Aspekte (Raumplanung, Naturschutz, Verkehrsplanung, Polizei) sowie den Interessen von Anrainern, Interessenverbänden eine bewilligungsfähige Verhandlungslösung zu finden.

Die Eigentalstrasse wird nun saniert und dem motorisierten Verkehr noch für die nächsten 10 Jahre eingeschränkt offen stehen. Während dieser Zeit werden alternative Verkehrswege um das Eigental herum ausgebaut. Danach wird das Eigental gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben für den motorisierten Verkehr geschlossen.

Peter Rütimann

Landbote vom 21. Mai 2015

Interessenausgleich im Eigental: Eigentalstrasse