Das Mietrecht ist eines der am dichtesten regulierten Rechtsgebiete im Privatrecht. Dass gleichzeitig schon formale Fehler v.a. für den Vermieter ausgesprochen unangenehme Folgen haben können wie beispielsweise einen zweijährigen Kündigungsschutz für den Mieter, lässt es als ratsam erscheinen, Abmahnungen, Interventionen bei schwierigen Mietverhältnissen oder Vertragsänderungen rechtlich sorgfältig zu vorzubereiten und zu kommunizieren. Steht dann ein Verfahren vor Mietgericht an, ist es entscheidend, dass Sie auf die aktuelle Rechtsprechung und die Erfahrung mit der Praxis der Gerichte im Umgang mit Mietfragen zurückgreifen können.
Ist das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erschwert, sind wir gerne bereit, mit einer Mediation zur Wiederherstellung eines konfliktfreien Zusammenlebens beizutragen.
RA Simon Kümin war vor dem Eintritt in unsere Kanzlei dreieinhalb Jahre Voritzender der Schlichtungsbehörde in MIet- und Pachtsachen des Bezirks Dielsdorf, und RA Peter Rütimann hat als Mediator eine reiche Erfahrung bei der Schlichtung von Konfliktsituationen.