Kleine und mittlere Unternehmen
Wissenswertes - Projekterfahrungen
Kein Konkurrenzverbot bei freien Berufen
AHV und Scheinselbständigkeit
Freistellung mit Öffentlichkeitsbezug
Kein Konkurrenzverbot bei freien Berufen
AHV und Scheinselbständigkeit
Freistellung mit Öffentlichkeitsbezug
Je persönlicher die Zusammenarbeit in einer Aktiengesellschaft ausgestaltet ist, desto weniger eignen sich die gesetzlichen Regelungen des Aktienrechts allein zur Begründung einer langfristigen und verlässlichen Zusammenarbeit im Aktionariat bzw. Verwaltungsrat.
Der Aktionärbindungsvertrag eröffnet die Möglichkeit, diese Zusammenarbeit und den Umgang mit den Aktien unter den Aktionären in vielfältiger Weise verbindlich zu regeln.